Auszug aus dem Vertrag, geschlossen am
27. August 1892:
Vertrag.
Zwischen den Gemeinden St. Golgatha, Invalidenhaus-Civil (Gnaden-Kirche) und St. Johannes-Evangelist, unter Zustimmung der drei Kirchengemeinde-Vertretungen und vorbehaltlich der Genehmigung der zuständigen Behörden, ist heute der nachfolgende Vertrag verabredet und abgeschlossen worden:
§ 1.
Mittels Kaufvertrages vom 5. resp. 16. October 1891 haben die drei contrahierenden Kirchengemeinden die in der Flur Reinickendorf belegenen, im Grundbuche des Königlichen Amtsgericht II zu Berlin von Reinickendorf unter Bd. II Nr. 69 eingetragenen Parzellen-Grundstückein der Größe von 17 Hectaren 59 Aren 62 Quadratmetern von den H u m a n n ´s ch e n Erben für den Preis von 190.000 Mark mit Buchstaben: "Einhundert Neunzig-
tausend Mark" zum Zwecke der Anlegung eines für die drei Kirchengemeinden gemeinsamen Kirchhofes eigenthümlich und zu völlig gleichen Rechten und Pflichten erworben.
Am 11. Oktober 1892 wurde dann die:
Geschäfts-Ordnung
für die
Kirchhofs - Commission
der Gemeinden von
St. Golgatha, Gnaden-Kirche und
St. Johannes-Evangelist
zu Berlin
erlassen. Die Kirchhofskommission hatte am 11. Oktober 2004 ihr 112 jähriges Bestehen.
Bereits im Jahre 1893 fand die erste Bestattung statt.
Der Evangelische Friedhof Golgatha – Gnaden – St. Johannes-Evangelist ist mit heute ca. 14,9 ha der Größte der hier genannten Friedhöfe. Der Friedhof wird durch die Holländerstraße geteilt, in den "Alten" und "Neuen" Teil.
Heute finden die Beisetzungen nur noch auf dem Neuen Teil statt, der Alte Teil hat den Charakter eines Friedhofparks.
