Informationen, Termine
Öffnungs- und Schließzeiten
Grabmalprüfung
Ablauf der Ruhefristen
II. und III. Sophien-Friedhof
I. und II. St. Elisabeth-Friedhof
St.Philippus-Apostel-Friedhof
Ev. Friedhof Golgatha - Gnaden - St. Johannes-Evangelist
Bekanntmachung über den Ablauf von Ruhefristen
Berlin, den 2. Januar 2006
Die gesetzlichen Ruhefristen (Nutzungsrechte) laufen gemäß § 14 des Kirchengesetzes über die Friedhöfe (Friedhofsgesetz) vom 7. November 1992 (Kirchliches Amtsblatt Nr. 13 vom 21. Dezember 1992) für die nachstehend aufgeführten Grabstätten am 31. Dezember 2006 ab.
Mit Ablauf der Ruhefristen erlöschen die Nutzungsrechte an diesen Grabstätten. Die Verlängerung des Nutzungsrechts ist nach § 13 des o.g. Friedhofsgesetzes - außer an Reihengrabstätten, Urnenreihengrabstätten und Urnengemeinschaftsgrabstätten - möglich, wenn der Antrag hierfür vor Ablauf des Nutzungsrechts vom Nutzungsberechtigten bei der hiesigen Friedhofsverwaltung gestellt wird.
Nutzungsberechtigte der nach Ablauf der Ruhefrist bzw. des Nutzungsrechts zur Abräumung gelangenden Grabstätten können bis zum 30. Juni 2007 Grabmäler und sonstige Grabausstattungsgegenstände abholen.
Haben die Nutzungsberechtigten über die Grabmäler und sonstige Grabausstattungs-
gegenstände bis zu diesem Termin nicht verfügt, werden diese Gegenstände von der Friedhofsverwaltung entfernt und entsorgt.
Die Friedhofsverwaltung